Karlsruhe (dpa). Die Polizei darf weiterhin Fahndungsgeräte einsetzen, mit denen sich die Standorte eingeschalteter Handys ermitteln lassen. Die gesetzliche Grundlage für den so genannten »IMSI-Catcher« ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag entschieden. Dadurch werde weder der Datenschutz noch das Fernmeldegeheimnis verletzt. Die vielfache Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel habe die Strafverfolgung erschwert, so dass die Polizei mit dieser Entwicklung Schritt halten müsse.