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Gütersloh: Erfolg
für die Marburg


Kreis Gütersloh (WB/rec). Der Kreis Gütersloh und die Straßenbaubehörde Straßen.NRW haben vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einen Teilerfolg erzielt. Der elfte Senat wies den »einstweiligen Rechtsschutz« von einem der zwei Kläger gegen das interregionale Gewerbegebiet auf der Marburg ab. Der Kläger wollte den Bau des neuen Autobahnanschlusses verhindern. Lokalteil

Artikel vom 12.10.2006