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Durchsuchungen
haben Grenzen


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat der Anordnung von Hausdurchsuchungen deutliche Grenzen gesetzt. Nach drei Urteilen darf eine Razzia in der Regel nur von einem Ermittlungsrichter angeordnet werden. Damit hoben die Verfassungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss der Münchener Staatsanwaltschaft auf, die nach einer Messerstecherei wegen Gefahr im Verzug selbst eine Durchsuchung angeordnet hatte, weil um 18 Uhr kein Richter mehr erreichbar sei. Deshalb müsse die Justiz einen Bereitschaftsdienst einrichten. Az: 2 BvR 876/06, 1141/05 u. 1219/05

Artikel vom 11.10.2006