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Winterreifenmuffeln droht Bußgeld

Änderung der Straßenverkehrsordnung regelt die Ausrüstung von Pkw

Jetzt läuft sie endgültig ab, die Schonzeit für Winterreifenmuffel. Wer wegen ungeeigneter Reifen bei Schnee oder Eis mit seinem Fahrzeug liegen bleibt und den Verkehr behindert, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Wer wegen ungeeigneter Reifen bei Schnee oder Eis mit seinem Fahrzeug liegen bleibt und den Verkehr behindert, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Foto: Globus

Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autofahrer verpflichtet, die Ausrüstung ihres Fahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen. »Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage«, heißt es im Verordnungstext. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 20 Euro, teilt DEKRA mit; bei Behinderung werden sogar 40 Euro und ein Punkt fällig.
Mit einer generellen Winterreifenpflicht, von der immer wieder gesprochen wird, ist die am 1. Mai 2006 in Kraft getretene StVO-Novelle aber nicht gleichzusetzen. Gleichwohl nimmt sie den Kraftfahrer stärker als bisher in die Pflicht, jederzeit mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein.
Mit diesem Schritt soll vor allem verhindert werden, dass Fahrzeuge bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und dadurch den Verkehr erheblich behindern. Eine entsprechende Regelung gibt es seit langem für Omnibusse.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen die Fahrzeugexperten ohnehin die Ausstattung von Fahrzeugen mit Winterpneus. Denn nicht nur auf Eis und Schnee, auch bei Regen und Hagel sind Autofahrer damit wesentlich sicherer unterwegs als mit Sommerpneus, die unter sieben Grad verhärten und nicht mehr genügend Grip bieten. Gerade in Notsituationen kann ein Reifen mit optimalen Hafteigenschaften den Ausschlag geben, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht.
Für guten Griff auf glatter Straße sollten die Winterreifen noch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben, poröse oder beschädigte Pneus sind auszutauschen. DEKRA weist außerdem darauf hin, dass Reifen auf keinen Fall älter als sechs Jahre sein sollen, da sie dann aushärten und die Gummimischung nicht mehr optimal haftet.

Artikel vom 17.11.2006