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Kirchenaustritt bei
der Bank melden


Berlin (Reuters). Wer aus der Kirche austritt, soll das künftig seiner Bank melden, um den Abzug von Kirchensteuern auf Kapitalerträge zu vermeiden. Das sieht ein Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Die Bank führe dann den um die Kirchensteuer verminderten Steuerteil am Fiskus ab. Bislang werden Einkünfte aus Kapitalerträgen im Rahmen der Steuererklärung angegeben.

Artikel vom 29.09.2006