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Lkw-Führerscheine
nur befristet gültig

Verlängerung frühzeitig verlängern lassen


Altkreis Halle (WB). Fahrerlaubnisse für Lkw-Klassen sind seit einigen Jahren nur befristet gültig. Darauf weist die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh hin. Vor Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung für fünf Jahre möglich, wenn positive augenärztliche und hausärztliche Bescheinigungen vorliegen.
Für Inhaber der bisherigen Fahrerlaubnisklasse 2 gilt diese Berechtigung zum Führen solcher Fahrzeuge bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Lastwagenfahrer, die bereits im Besitz des EU-Führerscheines sind und somit ihre Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen umgestellt haben, können die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite des Führerscheines (Spalte 11) finden.
Die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh regt eine frühzeitige Antragstellung etwa sechs Wochen vor Ablauf an. In diesem Zusammenhang ist jetzt das Angebot im Sinne der Bürger mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erweitert worden. Ab sofort können auch folgende Anträge sowohl bei der Führerscheinstelle des Kreises als auch bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden gestellt werden:
¥ Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Klassen C1E+CE (Lkw) sowie D1E+DE (Kraftomnibus) bzw. Anträge auf Erteilung nach Fristablauf.
¥ Anträge auf Führerscheinumtausch (aus verschiedenen Gründen muss/kann eine neue Karte ausgestellt werden).
Die abschließende Bearbeitung erfolgt durch die Führerscheinstelle. Rückfragen beantwortet die Abteilung Straßenverkehr unter der Rufnummer 0 52 41 / 85 12 00.

Artikel vom 17.10.2006