Lübbecke (WB/ee). Der Rat der Stadt Lübbecke wird im Oktober darüber entscheiden, in welchem Umfang Anlieger verpflichtet werden können, Laub auf Gehwegen und Fahrbahnen auf eigene Kosten zu beseitigen. Zwar wurde von der Stadt ein Besenwagen angeschafft, dieser kann aber nur einen kleinen Teil des abgefallenen Laubes aufnehmen. Zudem ist die Arbeitsleistung des Kehrwagens nicht kostenlos: Die Grundstückseigentümer zahlen dafür eine Jahresgebühr. Durch erhöhte Kehrleistung droht nun eine Gebührenanhebung. Lokalteil