Bünde (BZ/grot). Für die Neugestaltung der Eschstraße werden die Anlieger nach dem Kommunalabgabegesetz zur Kasse gebeten. 732 000 Euro sind fällig, wenn die Grundstückseigner 60 Prozent der veranlagungsfähigen Kosten tragen sollen. Setzen Planungsausschuss und Rat 50 Prozent fest, müssen die Anlieger 610 000 Euro aufbringen. Diese Kostenberechnung basiert auf der sich abzeichnenden Wahl von Granitplatten und Granitkleinpflaster. Die Anlieger von Bahnhof- und Hangbaumstraße können nicht veranlagt werden. Lokalteil