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Fenster-Bohrer verurteilt

Haftstrafen nach 160 Einbrüchen verhängt


Düsseldorf (dpa). Nach einer Serie von Hauseinbrüchen sind drei Mitglieder der »Fensterbohrer-Bande« gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht verurteilt worden. Die beiden Haupttäter müssen wegen schweren Bandendiebstahls in 28 und 19 Fällen fünf und vier Jahre in Haft. Gegen den dritten Angeklagten wurde eine einjährige Haftstrafe verhängt.
Die von den zwei Moldawiern und einem Kasachen geführte, siebenköpfige »Fensterbohrer-Bande« soll mehr als 160 Einbrüche in Nordrhein-Westfalen und Hessen begangen haben. Dabei verursachte sie einen Schaden von mehreren 100 000 Euro. Ein weiteres Mitglied wird in einem separaten Verfahren angeklagt, andere Bandenmitglieder sind nicht bekannt.
»Mit der Festnahme der Hauptangeklagten ist die Zahl der Fensterbohrer-Einbrüche in NRW deutlich zurückgegangen«, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer. Um an die Beute zu kommen, durchbohrten die Männer die Fensterrahmen und öffneten sie mit einer Schlinge. Sie stahlen überwiegend Bargeld, Schmuck und Elektronikartikel.

Artikel vom 19.09.2006