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Mögliche Untreue verjährt?

Affäre um angeblich öffentlich finanziertes Privatessen

Von Christian Althoff
Detmold (WB). Die angebliche Veruntreuung öffentlicher Gelder durch den Vorsteher des Landesverbandes Lippe, Joachim Bünemann (54/SPD), hat gestern den Verwaltungsrat der verbandseigenen Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft beschäftigt.
Joachim Bünemann äußert sich derzeit zu den Vorwürfen nicht.

Bünemann steht seit acht Jahren an der Spitze des Landesverbandes. Der Verband verwaltet das Vermögen des früheren Landes Lippe, das 1947 ein Teil Nordrhein-Westfalens geworden war. Für seine Tätigkeit erhält der Wahlbeamte mehr als 6000 Euro im Monat. Wie berichtet, soll Bünemann vor etwa fünf Jahren das Hochzeitsessen seiner Tochter nicht bezahlt haben, das vom Catering-Service des Burghotels Blomberg geliefert worden war. Stattdessen soll der vierstellige Betrag vom Burghotel sowie vom ebenfalls verbandseigenen Hotel Zum Stern (Horn Bad Meinberg) als Werbungskosten verbucht worden sein. Dieser Vorwurf wird nach Informationen dieser Zeitung vom früheren Geschäftsführer des Burghotels, Wilhelm R., erhoben. Er soll die angebliche Manipulation der Buchhaltung bei einem Notar zu Protokoll gegeben und den Vize-Verbandsvorsteher Hans-Joachim Niehage darüber informiert haben. Dieser hatte dann die Staatsanwaltschaft Detmold eingeschaltet.
Der Verwaltungsrat, das Aufsichtsgremium über die Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft, ließ sich gestern von der Geschäftsführung über die Vorkommnisse im Jahr 2001 informieren. »Öffentlich werden wir uns aber erst nach Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens äußern«, sagte Verwaltungsratsvorsitzender Detlef Langhans nach der dreistündigen Sitzung.
Die Staatsanwaltschaft steht erst am Anfang ihrer Ermittlungen und hat den Beschuldigten noch nicht befragt. Die Behörde prüft auch, ob eine mögliche Untreuehandlung bereits verjährt ist, was nach fünf Jahren der Fall wäre. Dies wäre allerdings für ein dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen Joachim Bünemann, der bis 2010 gewählt ist, ohne Bedeutung.

Artikel vom 19.09.2006