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In Vlotho gilt
wieder Stallpflicht


Vlotho (VZ/krü). Vom 1. Oktober an gilt in Teilen Vlothos wieder Stallpflicht für Geflügel. Das hat das Kreisveterinäramt mitgeteilt. Anlass für die Anordnung gibt das Ergebnis der jüngsten Risikobeurteilung durch die Biologische Station Ravensberg. Danach ist Vlothos Wesergebiet bevorzugter Rastplatz für Zugvögel, die sich jetzt auf ihren Weg nach Süden machen. Lokalteil

Artikel vom 16.09.2006