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Gericht begrenzt
Elternunterhalt


Karlsruhe (dpa). Vermögende erwachsene Kinder müssen nicht unbedingt ihren Eltern helfen, wenn diese Sozialhilfe beziehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Vor dem Zugriff des Sozialamtes können nicht nur selbst genutzte Immobilien, sondern auch Lebensversicherungen, Schmuck und Geldvermögen geschützt sein. Im vorliegenden Fall sollte ein Mann für die Pflege seiner Mutter aufkommen. Er verdiente 1330 Euro, verfügte aber über 113 400 Euro Vermögen. Aus Sicht der Richter steht dem Mann dieses Vermögen zur eigenen Altersvorsoge zu. AZ: XII ZR 98/04

Artikel vom 31.08.2006