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. . .ein Dortmunder Polizist, der einen Jogger gestoppt hat, weil der ein T-Shirt mit dem Aufdruck des Sportwettenanbieters »bwin« trug. Der Polizist wies den Läufer darauf hin, dass Werbung für den Wettanbieter in NRW verboten sei. Nach Angaben des Innenministeriums ist Wettwerbung auf T-Shirts zwar genauso verboten wie Bandenwerbung. Im Zweifelsfall wisse der Jogger aber gar nicht, wofür er mit seinem T-Shirt werbe. Die Dortmunder Polizei sprach inzwischen von einem »bedauerlichen Einzelfall«. Der Beamte habe keinen Grund zum Einschreiten gehabt.

Artikel vom 29.08.2006