Düsseldorf (dpa). Besitzer schwerer Geländewagen können nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts ihren Wagen weiter steuersparend als Lkw anmelden. Der Gesetzgeber hatte dieses Schlupfloch zwar im Mai 2005 geschlossen. Das Gericht befand aber, nach EU-Recht seien Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht kein Pkw. Az.: 8 V 2091/06 A