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Richter rügen
Scheidungsrecht


Oldenburg (dpa). Der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg in Teilen verfassungswidrig. Die Vorschriften führten nicht zu einer gleichen Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungswerte und seien durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen, hieß es am Freitag in der Entscheidung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. AZ: 11 UF 61/06

Artikel vom 26.08.2006