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Genehmigungsstreit

Das (Bau-)Recht des Stärkeren


Die Art des Gehwegpflasters, das Design von Straßenlaternen, die Form von Mülltonnen: Jedes noch so kleine städtebauliche Detail wird in den Ausschüssen und Räten unserer Städte und Gemeinden diskutiert, oftmals über Monate.
Da verwundert es, wenn in Herford die Bauverwaltung die politischen Gremien einfach umschifft und in eigener Verantwortung den Bebauungsplan für eine Straße mit alten Villen aushebelt - damit dort ein modernes Wohn- und Bürohaus zwischen zwei historische Bauten gepresst werden kann.
Der kubistische, bauhausähnliche Stil des Neubaus soll hier gar nicht zur Debatte stehen. Es geht um die Größe des Komplexes an ausgerechnet dieser Stelle. Eines Komplexes, der nur durch Abweichungen vom Bebauungsplan errichtet werden konnte und von dem sich Nachbarn nun bedrängt fühlen.
Was muss in jenem Anlieger vorgehen, der zwar weiß, dass die Genehmigung für den störenden Nachbarbau offenbar rechtswidrig war, er aber keine Chance hat, dagegen anzugehen - weil die Gerichte meinen, seine Rechte seien nicht stark genug verletzt worden?
Es bleibt ein Unbehagen, wenn komplexe Anträge von Bauherren von der Verwaltung zügig durchgewinkt werden, während andere Bauherren, die etwa statt eines Flachdaches ein Satteldach auf ihren Carport setzen möchten, Monate auf die Entscheidung des Bauauschusses waren müssen. Christian Althoff

Artikel vom 26.08.2006