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Nebentätigkeiten angeben


Bielefeld (MiS). Einmal im Jahr müssen Bielefelds 263 Kommunalpolitiker künftig Auskunft darüber geben, welchen Beruf und welche Nebentätigkeiten sie ausüben. Darauf hat sich der Hauptausschuss des Rates gestern verständigt. Angeben sollen die Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder auch, welchen Aufsichtsräten und Gremien sie angehören, in welchen Vereinen sie Mitglied sind und ob sie Beraterverträge besitzen. Die Angaben werden im Internet (www.bielefeld.de) veröffentlicht. Nur Angaben zu Geldeinnahmen, Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen werden vertraulich behandelt. Schon bisher mussten solche Angaben gemacht werden - zum einen gemäß den Vorgaben der NRW-Gemeindeordnung, zum anderen nach dem Landes-Korruptionsbekämpfungsgesetz. Doch bisher galt die Regelung, dass Veränderungen einzeln nachgemeldet werden mussten. Jetzt gibt es die jährliche Regelabfrage - immer im September für das jeweils folgende Jahr.

Artikel vom 25.08.2006