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»Mittel zweckentfremdet«:
Kritik am Parallelrollweg

Kleine Anfrage nennt 4726 Flugbewegungen in 2005

Senne (WB/sw). Insgesamt 4726 Flugbewegungen von Flugzeugen des Werkluftverkehrs sind im Jahr 2005 auf dem Flugplatz in Senne registriert worden, 1280 Flugbewegungen im so genannten Lufttaxiverkehr (JAR-OPS 1). Diese Zahlen teilte jetzt der Luftverkehrsexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Horst Becker, mit.

Dieser hatte eine Kleine Anfrage an NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke gestellt und auch wissen wollen, wie viele Flugbewegungen von Maschinen gezählt wurden, die nicht auf dem Flugplatz stationiert sind. Diese fallen nämlich nicht in die Selbstverpflichtung der Flughafen Bielefeld GmbH, die Flugbewegungen auf 22 000 im Jahr zu begrenzen. Wittkes Antwort: Die Flugbewegungen von Fliegern, die nicht in Windelsbleiche stationiert sind, werden statistisch nicht erfasst.
Die Kleine Anfrage beinhaltete darüber hinaus die Finanzierung der gerade fertiggestellten Parallelrollwege. »Der Bau des Parallelrollweges gehörte zu der Gesamtbaumaßnahme, deren Förderung der Landtag in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat«, so die Antwort aus dem Verkehrsministerium. Eine Tatsache, die Becker nicht akzeptieren will. Er wirft dem Land eine Zweckentfremdung von Steuermitteln vor: »Die Asphaltierung der Rollbahn gehört nicht zu den nach den JAR-OPS-Bestimmungen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Die vom Landtag unter Rot-Grün wie auch unter Schwarz-Gelb beschlossenen Mittel für den Funktionserhalt der Verlängerung der Start- und Landebahn gemäß der JAR-OPS-1-Richtlinie vorgesehen. Nichts anderes ist der NRW-Luftverkehrskonzeption sowie dem für den Ausbau maßgeblichen DLR-Gutachten zu entnehmen.«
Becker erklärte, den Landesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler auf den Fall aufmerksam gemacht zu haben. Außerdem habe er den Verkehrsminister erneut gebeten, Auskunft über die Landesmittel für die Rollbahn zu geben.

Artikel vom 24.08.2006