Bünde (BZ). Keine Unterbrechung gibt es bei den derzeitigen Bauarbeiten in der Bünder Fußgängerzone. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Die Richter sprachen sich damit gegen den Antrag eines Anwohners der Eschstraße aus. Dieser hatte gefordert, den aktuellen Bauzustand der Eschstraße festzustellen und die momentanen Bauarbeiten zu beenden. Nach Auffassung des Gerichts fehlt dem Antragsteller ein Bedürfnis für den Rechtsschutz, den der Anwohner damit erreichen wollte.Lokalteil