Frankfurt (dpa). Wenn ein Arbeitnehmer beharrlich die Arbeit verweigert, ist seine Kündigung auch ohne voraus gegangene Abmahnung rechtlich möglich. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Kraftfahrers gegen ein Transportunternehmen zurück und erklärten seine fristgerechte Kündigung für wirksam. AZ: 1 Ca 2101/06