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Terror-Urteil rechtskräftig


Karlsruhe (dpa). Das vorerst letzte Urteil gegen die »Revolutionären Zellen« ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision eines Mitglieds der inzwischen aufgelösten Terrorgruppe. Der Mann war 2004 vom Kammergericht Berlin unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 33 Monaten Haft verurteilt worden. Die Urteile gegen vier Mitangeklagte aus dem Berliner Prozess sind schon rechtskräftig.

Artikel vom 12.08.2006