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»Doppelspitze
spart kein Geld«

Fünf Bezirksregierungen erhalten

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Die von der NRW-Landesregierung geplante Abschaffung der fünf staatlichen Bezirksregierungen sowie der beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Gudrun Kopp: Kommunale Aufgaben neu verteilen.

Aus einem neuen Rechtsgutachten geht nach Angaben der FDP hervor, dass es enorme rechtliche Schwierigkeiten gebe, die beiden Kommunalverbände aufzulösen und in neu zu schaffende, effizientere Strukturen zu integrieren.
Die Vorsitzende der FDP in Ostwestfalen-Lippe, Gudrun Kopp, hat bereits vorgeschlagen, die fünf Bezirksregierungen beizubehalten. Bei den Bezirksregierungen müssten dann aber Aufgaben gestrichen und weitere Tätigkeiten an die Kreise, Städte und Gemeinden abgegeben werden, sagte Kopp am Freitag dieser Zeitung. Es sei möglich, mindestens ein Viertel der Aufgaben der Bezirksregierungen zu streichen.
Die Landesregierung plant, bis 2012 die fünf staatlichen Bezirksregierungen und die beiden Landschaftsverbände zu drei Regionalpräsidien Westfalen, Ruhrgebiet und Rheinland zusammenzulegen. Gegen eine solche Mischverwaltung gebe es erhebliche Bedenken, hatte bereits der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags NRW in einem eigenen Gutachten erklärt. Auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht sollten kommunale und staatliche Aufgaben nicht vermischt werden, heißt es in dem Gutachten. Eine Mischverwaltung sei nur möglich, wenn es eine Doppelspitze mit einem kommunalen und einem staatlichen Repräsentanten gebe. Bei einer Doppelspitze könne von Einsparungen aber keine Rede sein, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Friedrich Klanke aus Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke).

Artikel vom 12.08.2006