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Großer Traum vom kleinen Haus

Bleibende Werte schaffen: Eigenheim mit der Altersvorsorge finanzieren

Riester-Rente, Risikolebensversicherung - Schlagworte, die man nicht sofort mit dem Thema Bauen verbindet. Eher kommt einem der Begriff Kredit in den Sinn. Darin verbirgt sich jedoch das Risiko, mit der Rückzahlung in Verzug zu geraten oder sogar zahlungsunfähig zu werden.
Ach, das könnte schön sein - ein Häuschen mit Garten... Wenn da nur nicht die Finanzierung wäre. Dabei könnte Altersvorsorge zur Finanzspritze werden. Fakt ist: Nie war die Situation für Häuslebauer günstiger als heute.
Die Schuldenangst ist begründet, wenn ein Hauptverdiener die Verantwortung trägt. Aber auch andere Wege lassen den Traum vom Wohneigentum wahr werden. Wer sich jedoch für einen Kredit zum Bau beziehungsweise Kauf der eigenen vier Wände entscheidet, sollte parallel dazu aus Sicherheitsgründen eine Risikolebensversicherung abschließen. Sie ist sozusagen der Klassiker unter den Absicherungen. Die Hinterbliebenen wären in dem Maße abgesichert, dass sie im Todesfall des Bauherrn eine fest vereinbarte Summe, die der Höhe eines Hypothekenkredits entsprechen kann, erhalten.
Zu beachten ist, dass eine Risikolebensversicherung nicht der Altersvorsorge als solche dient, da sie nicht ausgezahlt wird. Will man den Todesfallschutz dennoch mit Altersvorsorge verbinden, sollte ein Umtauschrecht in den Vertrag eingebunden werden. Damit kann innerhalb einer vereinbarten Frist die Risiko- in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Einen anderen Weg schlägt man ein, baut oder kauft man eine Immobilie mit Hilfe der Riester-Rente. Riester-Sparer können ihr Konto für die Finanzierung des selbst genutzten Eigenheims anzapfen, ohne Zinsen zahlen zu müssen. Aus dem Altersvorsorgevertrag kann in der Ansparphase nur dann Kapital entnommen werden, wenn es dem Kauf oder Bau von Eigentum dient. Sofern der Betrag schon angespart ist, wäre eine Entnahme von mindestens 10 000 bis maximal 50 000 Euro möglich. Der Bauherr sollte sich darauf einstellen, neben eventuell bestehenden Prämienzahlungen auch den »eigenen Kredit« in monatlichen Raten auf sein Riester-Konto zurückzahlen zu können.
Entgehen durch das vorübergehende Plündern nicht Erträge auf dem Riester-Sparkonto? Es stimmt, dass das entnommene Altersvorsorge-Kapital nicht weiter verzinst wird. Auch wenn das Kapital wieder in den Vorsorgevertrag eingezahlt wird, ist der Betrag über lange Zeit der Verzinsung entzogen. Die Ansammlung der Zinsen als kleine Vorsorgebeträge würde aber im Laufe der Zeit eine ansehnliche Summe ausmachen, welche die Rente um einiges anhebt. Entfallen die Zinsen, fällt auch die Rente niedriger aus. Unterm Strich lohnt es sich dann, wenn die Zinsersparnis bei der Hausfinanzierung ohne Fremdkredit über dem Zinsverlust auf dem Vorsorgekonto liegt. Nicht vergessen sollte der Sparer, bis zu seinem 65. Geburtstag das Riester-Konto wieder aufgefüllt zu haben, sonst muss die staatliche Förderung zurück gezahlt werden.
Diese Finanzierungsmöglichkeit lohnt sich für alle, die frühzeitig in ihre Riester-Rente einzahlen. Denn zehn Jahre braucht ein Durchschnittsverdiener, um die Mindestsumme von 10 000 Euro für die Entnahme anzusparen. Der Rückerstattungsbetrag schrumpft bei einer langen Restlaufzeit auf kaum noch relevante Größen - bei denen, die in jungen Jahren mit dem Sparen begonnen haben. Und auch für kinderreiche Familien springt etwas heraus, denn der Staat zahlt für den Nachwuchs Zulagen: Während ein Single einen Zuschuss von 114 Euro erhält, bekommt eine Familie mit zwei Kindern 504 Euro pro Jahr.

Artikel vom 26.08.2006