Private Haushalte können Handwerkerrechnungen seit dem 1. Januar dieses Jahres als haushaltsnahe Diensleistung steuerlich absetzen. Gleiches gilt, wenn es sich um eine Wohnanlage handelt und die Handwerker vom Verwalter beauftragt werden. Das hat das Finanzgericht in Baden-Württemberg klargestellt. Die Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften dürften nicht gegenüber Eigentümern von Einfamilienhäusern benachteiligt werden (Az.: 13 K 262/04.