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Wer baut, hat Pflichten


Bauherren müssen Helfer, die auf der Baustelle werkeln, spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese gesetzliche Versicherungspflicht betrifft zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte und Nachbarn, auch wenn sie nur vorübergehend tätig werden. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Arbeiten sämtliche Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden, sind sie bei den Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Berlin hin.

Artikel vom 26.08.2006