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Vorsicht, Hund!
Versicherung für Tierhalter
Wer mit seinem Hund spazieren geht, tut nicht nur dem Vierbeiner etwas Gutes, sondern auch sich selbst. Allerdings kann so ein Ausflug mit viel Ärger enden, wenn der Vierbeiner einen folgenschweren Unfall verursacht.
Ist der Hund etwa schuld, dass ein Jogger stürzt und sich verletzt, haftet der Tierhalter dafür mit seinem Vermögen: in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Die Kosten können in solchen Fällen ganz schön ins Geld gehen - besonders, wenn der Verletzte bleibende Schäden davonträgt. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, um sich vor solch unkalkulierbaren Finanzbelastungen zu schützen. In einigen Bundesländern ist diese Versicherung seit 2005 für Hundehalter sogar vorgeschrieben. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 250 000 Euro für Vermögensschäden.

Artikel vom 26.08.2006