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Infos für den Fall der Fälle
Mehr als 2,2 Millionen Mal jährlich kracht es auf unseren Straßen. Was im Fall der Fälle zu tun ist, verrät die Neuauflage der Verbraucherbroschüre »Unfall - was tun?« mit wichtigen Tipps. Dabei geht es um die Rechte, aber auch um die Pflichten im Schadenfall. Beispielsweise habe man im Haftpflichtschaden das Recht, eine bestimmte Werkstatt auszuwählen, sagt ein Sprecher des Kraftfahrzeuggewerbes. Die Verbraucherinformation gibt es in Meisterbetrieben der Kfz-Innung und im Internet.
www.kfzgewerbe.de/intern/shop

Artikel vom 26.08.2006