03.08.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gesetzespannen
werden korrigiert


Berlin (dpa). Das Antidiskriminierungsrecht bleibt von Pannen verfolgt. Nachdem das Gesetz gegen Diskriminierung im Arbeits- und Geschäftsleben wegen bürokratischer Hemmnisse bei der Abzeichnung in einigen Ministerien nicht zum 1. August gültig wurde, sind jetzt Korrekturen erforderlich. Das bestätigte das Justizministerium. Das Gesetz soll trotzdem bis September in Kraft treten. Es habe im Zuge der Verabschiedung Ungenauigkeiten gegeben, die nachgearbeitet werden müssten. Dies soll erst geschehen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.

Artikel vom 03.08.2006