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Täter bleibt in der Zelle

Fluchtgefahr bei verurteiltem Totschläger zu groß

Bielefeld (hz). Der wegen Totschlags vom Schwurgericht zu elf Jahren Haft verurteilte Ercüment C. (36) bleibt in der Zelle.

Das hat jetzt der 3. Strafsenat des Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit einer Beschwerde der Bielefelder Staatsanwaltschaft stattgegeben. Im Gegensatz dazu hatte die 3. Große Strafkammer des hiesigen Landgerichtes den gegen Ercüment C. erlassenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Dieser Beschluss sei zurückgewiesen worden, sagte Arnd Fiolka, Sprecher des Oberlandesgerichtes.
Wie berichtet, hatte Ercüment C. am 30. Dezember 2004 seinen Cousin Hakan C. (24) mit einem Messer getötet. Tatort war ein Büro-Container auf dem Gelände eines Brackweder Autohandels. Damit war ein seit geraumer Zeit schwelender Streit zwischen den Türken eskaliert: Der 24-Jährige hatte heimlich und gegen den Willen der Sippe eine Frau aus der Großfamilie von Ercüment C. geheiratet.
Mitte September vergangenen Jahres war der 36-Jährige dann vom Bielefelder Schwurgericht des Totschlags für schuldig befunden und zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hatte die Strafkammer die Bluttat nicht als Mord, sondern lediglich als Totschlag bewertet.
Die Verteidiger des 36-Jährigen hatten das Urteil angefochten, und vor kurzem hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung von elf Jahren Haft auf. Begründung: Das Schwurgericht habe eine eventuelle Notwehrsituation des Täters, der 32-mal zugestochen hatte, nicht ausreichend geprüft. Nun muss der Fall vor einer anderen Strafkammer des Landgerichtes neu verhandelt werden.
Die Verteidiger hatten daraufhin versucht, den Haftbefehl gegen Ercüment C. gegen Meldeauflagen und 10 000 Euro Kaution außer Vollzug setzen zu lassen. Vergeblich: Der 36-Jährige kam nach sofortiger Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht einmal einen Tag lang in Freiheit. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht feststellte: Die Fluchtgefahr sei bei einer zu erwartenden neuen Haftstrafe von bis zu zehn Jahren viel zu groß.

Artikel vom 02.08.2006