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Rasender Rollerfahrer
von Justiz hart bestraft

Kleinkraftrad war getunt und nicht versichert

Bielefeld (hz). Die Idee, mit dem getunten und nicht versicherten Motorroller seine Liebste besucht zu haben, dürfte ein 25-Jähriger spätestens seit gestern bitter bereuen.

Der Arbeitslose ist vom Amtsgericht Bielefeld wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen fehlenden Kfz-Versicherungsschutzes zu zwei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem verhängte die Amtsrichterin gegen den Mann neben einem dreimonatigen Fahrerlaubnisentzug noch ein befristetes Fahrverbot für alle motorgetriebenen Kfz und erteilte ihm die Auflage, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Beim Angeklagten handelt es sich um einen offenbar unbelehrbaren Wiederholungstäter. Nur einen Monat, nachdem er im Februar dieses Jahres aus genau den gleichen Gründen von der Justiz wegen Rasens auf dem getunten Motorroller verurteilt worden war, fiel Thomas K. (Name geändert) beim Rückweg von der Freundin am 10. März 2006 gegen 00.50 Uhr auf dem Konrad-Adenauer-Platz einer Polizeistreife auf. Die Ordnungshüter stellten fest, dass das Zweirad des 25-Jährigen statt der erlaubten 45 stattliche 70 Kilometer in der Stunde auf den Asphalt brachte. Für Geschwindigkeiten dieser Größenordnung besaß der Angeklagte zum einen nicht den erforderlichen Führerschein, zum anderen hatte der Arbeitslose mangels Geld seinen Roller nicht haftpflichtversichert.
Er habe, bekannte Thomas K. gestern vor Gericht, die Drosselung des Motors an seinem Kleinkraftrad außer Betrieb gesetzt. Immerhin besaß der Angeklagte ausreichend Sachverstand für den technischen Eingriff - er hatte eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker angefangen, war aber im 3. Lehrjahr entlassen worden.
Die Richterin fand gestern deutliche Worte für den Angeklagten. Wer nur einen Monat nach entsprechender Verurteilung schon wieder von der Polizei als rasender Rollerfahrer erwischt werde, für den komme nur noch eine Freiheitsstrafe in frage.
Außerdem riet die Juristin dem Wiederholungstäter, beim nächsten Besuch der Freundin lieber den Bus statt das motorisierte Zweirad zu nehmen. »Wenn Sie weiter mit dem Roller Straftaten begehen, dann wird der von den Behörden eingezogen und verwertet«, schrieb die Richterin dem geständigen Täter zum Abschluss des Prozess ins Stammbuch.

Artikel vom 01.08.2006