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Bielefeld steht nicht mehr
unter Nothaushaltsrecht

Oberbürgermeister fordert strenge Ausgabendisziplin

Bielefeld (bp). Die Bezirksregierung hat den Haushalt 2006 der Stadt Bielefeld, das Haushaltssicherungskonzept bis 2010 und den Stellenplan mit Auflagen genehmigt. Damit steht Bielefeld zum ersten Mal seit drei Jahren nicht mehr unter Nothaushaltsrecht. Oberbürgermeister Eberhard David: »Ein Etappensieg. Die Bergetappe liegt allerdings noch vor uns.«

In Grenzen sei man damit wieder »Herr im eigenen Haus«, die Genehmigung sei jedoch kein »Freibrief«. Der OB: »Es gibt keinen Spielraum für neue Maßnahmen.« Er fordert »strenge Ausgabendisziplin« und appelliert an die Parteien, sich »mit Versprechungen zurück zu halten«: »Das Haushaltssicherungskonzept endet nicht mit den Kommunalwahlen 2009.«
Er kündigte an, dass alle freiwilligen Leistungen der Stadt auf den Prüfstand müssten, man werde dem Rat eine Liste vorlegen, um eine weitere Konsolidierung der Finanzen zu erreichen. Ziel sei, ein so genanntes Ausgabenkontingent zu vereinbaren. Denn das Ziel für 2010 heiße weiter, dann »eine schwarze Null« zu schreiben. Joachim Berens, Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen spricht von einer Genehmigung »auf Bewährung«, die widerrufen werden könnte. Das wäre zum Beispiel dann möglich, wenn der Fehlbetrag des Jahres 2006 überschritten würde und die Stadt keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift.
Gefordert werde unter anderem, die Verschuldung beim Immobilienservicebetrieb (ISB) zu reduzieren, die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 bei den Sachausgaben zu kompensieren und weitere Sparmaßnahmen vorzunehmen.
Während die Bezirksregierung das Konzept zum Abbau von Altfehlbeträgen für plausibel erklärt, weist sie gleichzeitig auf eine Reihe von Risiken hin. Dazu gehören möglicherweise steigende Kosten für Hartz IV und Unwägbarkeiten bei der Kalkulation der Gewerbesteuer. Die Verfügung aus Detmold enthält zudem den unzweideutigen Appell »hinsichtlich eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Bielefelder Beteiligungs- und Vermögens Gesellschaft (BBVG) und den Stadtwerken zügig zu einem Ergebnis zu kommen.« Überhaupt: Bei allen verlustbringenden Beteiligungen seien Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu prüfen; fortdauernde Verluste einer Gesellschaft seien grundsätzlich aus dem Verwaltungshaushalt zu decken. Die Bezirksregierung warnt ausdrücklich, den Sparkurs nicht zu verlassen.
Das genehmigte Haushaltssicherungskonzept sei der »Zusammenarbeit mit Augenmaß« von Politik und Verwaltung zu verdanken. »Extrawünsche« gebe es nicht.
Dazu zählt David Planspiele wie den Sennesee, aber auch eine Betreuung der unter Dreijährigen könne nur »im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben« umgesetzt werden.

Artikel vom 01.08.2006