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Gründungszuschuss ersetzt Ich-AG

Änderungen: Von den Langzeitarbeitslosen bis zur Rechtschreibreform

Berlin (dpa). Von heute an müssen sich die Bürger wieder auf eine Vielzahl von Änderungen einstellen.
LANGZEITARBEITSLOSE: Sie müssen mit schärferen Kontrollen und härteren Sanktionen rechnen. Wer drei Mal in einem Jahr eine Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, dem können die Leistungen komplett gestrichen werden. Um die Arbeitsbereitschaft der Betroffenen zu testen, erhalten sie bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Die Ämter dürfen Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen.
Bei Paaren, die länger zusammenwohnen, ein Konto oder Kinder haben, wird eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Wer das bestreitet, muss den Gegenbeweis antreten. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt.
Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15 000 statt bisher 12 000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt.

EXISTENZGRÜNDUNGEN: Die Ich-AG und das Überbrückungsgeld für arbeitslose Existenzgründer werden durch einen Gründungszuschuss ersetzt. Arbeitslose, die sich beruflich auf eigene Füße stellen, erhalten diesen Zuschuss von monatlich 300 Euro für 9 Monate zu ihrem Arbeitslosengeld I. Wenn das Geschäftskonzept trägt, gibt es den Zuschuss für weitere 6 Monate.

GLEICHBEHANDLUNG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbessert die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf. Es erstreckt sich aber auch auf das Zivilrecht. Wer diskriminiert wird, kann Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

TREIBSTOFF: Weil die Steuerbefreiung endet, wird Biodiesel um 9 Cent pro Liter teurer. Vom kommenden Jahr an steigt die Besteuerung dann bis 2012 in jährlichen Schritten von 6 Cent auf 45 Cent je Liter. Bei reinem Pflanzenöl setzt die Besteuerung erst 2008 mit 10 Cent je Liter ein. Sie steigt dann bis 2012 ebenfalls in jährlichen Schritten auf 45 Cent je Liter. In der Land- und Forstwirtschaft bleiben Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer befreit. Autogas ist noch bis 2018 begünstigt.

BUSSGELDKATALOG: Er wird erweitert und sieht Bußgelder zwischen 10 und 40 Euro bei Verstößen gegen folgende neue Verkehrsgebote vor: Autofahrer müssen im Tunnel das Abblendlicht einschalten. An den beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden.

AUSBILDUNGSBERUFE: Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres gibt es vier neue Ausbildungsberufe. Junge Leute können sich nun auch ausbilden lassen zur Fachkraft für Markt- und Sozialforschung, zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, zu Kaufleuten für Dialogmarketing oder zu Verfahrensmechanikern für Kunststoff- und Kautschuktechnik. 17 Ausbildungsordnungen wurden modernisiert. Insgesamt gibt es damit 343 Ausbildungsberufe in Deutschland.

RECHTSCHREIBREFORM: Die Rechtschreibung wird mit Beginn des neuen Schuljahres bundeseinheitlich geregelt - nach der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung. Sie betrifft Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung sowie Worttrennung am Zeilenende. Die neuen Regeln sind von heute an Unterrichtsgrundlage in allen Schulen. Nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit sind die neuen Regeln auch für alle Ämter verbindlich.

Artikel vom 01.08.2006