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Stromdurchleitung

Langer Weg zum Wettbewerb


Der einfachste Weg, Wettbewerber von den eigenen Kunden fernzuhalten, ist für einen Stromanbieter, alle Leitungen dorthin zu blockieren. Weil dadurch aber so gut wie nie ein Wettbewerb entstünde, zwingt der Gesetzgeber die Konzerne, außer dem eigenen auch anders-»farbigen« Strom durchzuleiten. Diese Aneignung fremder Rechte verhindert die sonst notwendige vollständige Enteignung, wie sie etwa für das Bahnnetz sinnvoll und so gut wie beschlossen ist.
Dass sich die Energiekonzerne die erzwungene Durchleitung so teuer wie möglich bezahlen lassen, ist aus ihrer Sicht erneut verständlich. Mit der Versorgungssicherheit haben sie zudem ein wichtiges Argument auf ihrer Seite, seitdem nicht nur in der Dritten Welt und in den USA, sondern auch in Deutschland Dörfer schon mal mehrere Tage von der Stromzufuhr abgeschnitten waren.
Trotz guter Gewinne wollen RWE und EnBW die Anordnung der Bundesnetzagentur offenbar nicht sportlich nehmen. Wenn nicht alles täuscht, sollen jetzt die Richter das letzte Wort haben. Wirtschaft und Verbraucher müssen sich also noch gedulden. Verbraucherschutz, der nicht mit der Brechstange der Enteignung durchgesetzt wird, braucht eben seine Zeit.Bernhard Hertlein

Artikel vom 01.08.2006