Darmstadt (dpa). Arbeitsagenturen dürfen nach einem Gerichtsurteil Hartz-IV-Empfängern keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und deshalb das Arbeitslosengeld streichen, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Grundvoraussetzung dafür sei eine gleichzeitige Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem gestern in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Az L 7 AS 86/06 ER