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Halbscheid: Im Mittelalter mussten die Höfe an ihre Grundherren Abgaben leisten. Besonders hoch waren die Belastungen im Todesfall: So mussten die Höfe, die dem Damenstift Schildesche »gehörten«, einen Halbscheid (Erbschaftssteuer) zahlen, der die Hälfte der beweglichen und unbeweglichen Habe umfassen konnte. Abgaben waren auch beim Antritt der Hofstelle fällig, zudem an Feiertagen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 811

Artikel vom 21.07.2006