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Strafgebühr für Ladendiebe


Düsseldorf (dpa). Mit einer Ausweitung von Schnellverfahren will der Arbeitskreis der CDU-Juristen in Nordrhein-Westfalen Strafprozesse effektiver machen. Bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstählen sollen die Täter freiwillig das Fünf- bis Zehnfache Warenwertes an die Polizei zahlen. Gegen diesen Betrag soll das Verfahren dann eingestellt werden können.
Schnellverfahren sollen auch bei Freiheitsstrafen von maximal zwei Jahren angewandt werden können, heißt es in dem gestern in Düsseldorf vorgestellten Positionspapier. Bisher gilt bei Strafbefehlsverfahren und beschleunigten Verfahren eine Obergrenze bei den zu erwartenden Strafen von einem Jahr. Der Vorsitzende des Landesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ), Peter Biesenbach, sagte, Staatsanwälte seien laut einer Studie um 40 Prozent überlastet. Die angespannte Personalsituation der Justiz könne zu gefährlichen Entwicklungen in Strafsachen führen.

Artikel vom 12.07.2006