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Anti-Terror-Gesetze verlängert

Bundeskabinett erweitert die Befugnisse der Geheimdienste


Berlin (dpa). Die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erlassenen Sicherheitsgesetze sollen weitere fünf Jahre gültig bleiben und ergänzt werden. Nach dem gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts sollen zudem die Befugnisse der Geheimdienste ausgeweitet werden. Der Gesetzentwurf der Regierung wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet und kommt dann in den Bundestag. FDP und Grüne kritisierten die Erweiterung der Sicherheitsgesetze als Angriff auf die Bürgerrechte.
Ohne Beschluss würden wesentliche Bestimmungen der vom früheren Innenminister Otto Schily (SPD) veranlassten Anti-Terrorgesetze am 11. Januar 2007 auslaufen. Bei der Verabschiedung war seinerzeit festgelegt worden, die Bestimmungen vor Ablauf auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Nach den Plänen der Regierung sollen die Geheimdienste noch mehr Befugnisse erhalten und leichter als bisher Daten abfragen können. Dies betrifft Auskünfte über Flugbuchungen und Verbindungsdaten im Telefonverkehr. Der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) erhalten die gleichen Befugnisse wie der Verfassungsschutz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der MAD sollen künftig nicht nur terroristische Aktivitäten aufklären. Sie dürfen auch bei »sonstigen extremistischen Bestrebungen« tätig werden, wenn von ihnen eine schwer wiegende Gefährdung ausgeht und ein Gewaltbezug vorliegt.

Artikel vom 13.07.2006