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Skrupellos Drogen an
Minderjährige verkauft

Angeklagter zu 17 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Von Wolfgang Clemm
Herford/Vlotho (HK). Am zweiten Verhandlungstag verurteilte das Herforder Schöffengericht den 26-jährigen gebürtigen Türken Bekim C. (Name geändert) aus Vlotho zu insgesamt 17 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Ihm war vorgeworfen worden, mindestens zehnmal, angeklagt waren ursprünglich sogar 50 Fälle, an eine 17-jährige Schülerin und ihren gleichaltrigen Freund kleine Mengen Haschisch verkauft zu haben. Die Taten ereigneten sich von Ende 2004 bis zum 10. Oktober 2005. An diesem Tag wandte sich das Mädchen in anderer Sache an die Polizei. Bei dieser Gelegenheit »packte« sie dann gründlich aus, auch zu ihrem eigenen Nachteil.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 1. März fand die Polizei bei Bekim C. über 20 Gramm Haschisch und Klemmverschlusstütchen. Dies begründete den Verdacht, dass C. seinen Lebensunterhalt von Rauschgiftverkäufen finanzierte.
»Mir wird hier etwas angehängt«, wiederholte der Angeklagte immer wieder. Gleichzeitig räumte er aber fünf Verkäufe ein. Dass die Käufer minderjährig waren, will er nicht gewusst haben, außerdem sei ihm das egal gewesen. So ganz nebenbei prahlte der Angeklagte: »Früher habe ich alle Drogen genommen, jetzt nur noch Haschisch, dafür brauche ich aber mehr davon!« Vorsitzender Richter Bernd Kahre klärte auf: »Haschisch gilt auch in Vlotho immer noch als Rauschgift. Erwerb und Besitz sind strafbar.« Unschön bei dem Verfahren war, dass Bekim C., der arbeitslos ist, bei seinen Taten schon unter Bewährung stand, außerdem hatte er die Gymnasiastin vor der Verhandlung zu einer Rücknahme ihrer Beschuldigungen aufgefordert: »Wenn ich in den Knast gehe, nehme ich dich mit!« Bekim C. hat sich auch in diesem Punkt verrechnet. Vage äußerte er, es mit einer Entzugstherapie zu versuchen.

Artikel vom 08.07.2006