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Ohne Deckung hohe Schulden gemacht

36-jähriger Gärtner erweist sich als notorischer Betrüger - Bewährungsstrafe nicht ausgesetzt


Hiddenhausen (cl). Dass der 36-jährige Gärtner und Florist Udo B. (Name geändert) jetzt vor Gericht erschien, war eine echte Überraschung für alle Prozessbeteiligten. Das Urteil von Richterin Alexandra Sykulla konnte allerdings weniger überraschen: Sechs Monnate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den notorischen Betrüger.
Da er zur Tatzeit unter zwei laufenden Bewährungen stand, könnte die Zeit der Unfreiheit für den verheirateten Vater von zwei Kindern durchaus noch länger andauern.
Eigentlich benötigt der Angeklagte eine qualifizierte psychologische Beurteilung und Betreuung. Wie er als Mieter des damals bewohnten Hauses auf die Idee kommen konnte, ohne Wissen und Einverständnis des Besitzers im August und September 2004 Dachdeckermaterial für 2 000 Euro zu bestellen, ohne die Rechnung jemals bezahlen zu können, war ein absolutes Rätsel für alle Juristen. Aus einer früheren Selbständigkeit verfolgen Udo B. nämlich noch mehr als 300 000 Euro Schulden, auch eine Eidesstattliche Versicherung musste er schon ableisten.
Bei einem vorausgegangenen Termin hatte er noch den damals gehegten Wunsch, das Haus zu kaufen und dafür angeblich schon Finanzierungszusagen von Sparkasse und LBS zu haben, als Erklärung für die Bestellung angegeben, doch davon war diesmal keine Rede mehr.
Weil ihr die prekäre Lage des Angeklagten völlig klar war, hatte ihm die Richterin mit Mathias Steuer einen ausgewiesenen Fachanwalt für Strafrecht zur Seite gestellt, doch Udo B. ignorierte sämtliche Kontaktversuche und Hilfsangebote des Pflichtverteidigers. Trotzdem wird der Jurist Berufung einlegen, um vielleicht doch noch eine hauchdünne Chance für eine weitere Bewährungsaussetzung für seinen Mandanten zu wahren, der immerhin inzwischen wieder einer festen Arbeit nachgeht.

Artikel vom 08.07.2006