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Kreis und Stadt: Streit
um Anliegerbeiträge

Vergleichsgespräch noch in diesem Monat

Lübbecke (wm). Wenn es um Geld geht, scheuen Kommunen und Kreise nicht den Weg vor Gericht. Auf dem Weg dorthin befinden sich derzeit die Stadt Lübbecke und der Kreis Minden-Lübbecke. Grund: Die Stadt bezieht neben dem kreiseigenen Kindergarten auch das Krankenhausgelände in die Berechnungsgrundlagen für die Anliegerbeiträge ein, die mit dem Ausbau der Wittekindstraße fällig werden - der Kreis aber sieht das Krankenhausareal nicht als ein Grundstück an, das zur Wittekindstraße gehört.

Immerhin geht es um einen Betrag von rund 80 000 Euro. Die Situation stellt sich nach Angaben des Beigeordneten, Achim Wippermann, so dar: Der Ausbau der Wittekindstraße ist teilweise abrechnungsfähig, die Anlieger müssen sich also in einem bestimmten Verhältnis an den Kosten beteiligen. Normalerweise wird der jeweilige Anteil nach Abschluss der Arbeiten und Vorliegen der Endabrechnung festgelegt. Allerdings ist auch schon vorher auf der Grundlage von Kostenschätzungen eine Ablösevereinbarung zwischen der Stadt und den Anliegern möglich. Wipperman: »Damit kann die Verwaltungsarbeit vereinfacht werden, und die Anlieger wissen frühzeitig, was sie bezahlen müssen.« Derartige Vereinbarungen seien allen Anliegern angeboten worden; neun hätten sich darauf aber nicht gemeldet.
Beim Ausbaubeschluss habe die Stadt das Gelände des kreiseigenen Kindergartens und das Krankenhaus als ein Grundstück veranschlagt, für das der Kreis Anliegerbeitrag zu zahlen habe. Denn das Krankenhaus sei - so Wippermann - über Wege mit den Kindergartengelände verbunden. Der Kreis dagegen habe nach dem Ausbaubeschluss den Grundstücksanteil des Kindergartens von rund 700 Quadratmetern herausparzelliert und nur dafür um eine Ablösevereinbarung gebeten mit der Begründung, dass das Krankenhausgelände in einer Größenordnung von knapp 50 000 Quadratmetern vom Ausbau der Straße gar nicht betroffen sei.
Dies habe die Stadt nicht akzeptiert. Wippermann: »Hier wird eine gewisse Schlitzohrigkeit des Kreises deutlich. Allerdings gibt es vergleichbare Fälle, in denen ähnliche Versuche, sich vor Zahlungen zu drücken, gescheitert sind. Außerdem haben wir den Städte- und Gemeindebund um Rechtsauskunft gebeten. Dort hat man uns bestätigt, dass die Veranlagung des gesamten Grundstückes -ĂŠKindergarten und Krankenhaus - korrekt ist.« Bevor man sich vor den Schranken des Verwaltungsgerichtes trifft, soll es noch in diesem Monat ein Vergleichsgespräch zwischen Kreis und Stadt geben - Ausgang ungewiss . . .

Artikel vom 08.07.2006