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Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, 2. August 2006, 10.00 Uhr,
im Amtsgericht Lübbecke, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke, Erdgeschoss, Saal 1
das im Grundbuch von Tengern Blatt 0093 eingetragee Grundstück
Grundbuchbezeichnung:
Lfd. Nr. 3, Gemarkung Tengern Flur 1, Flurstück 532, Gebäude- und
Freifläche, Siedlungseweg 5, 787 m2 groß,
lfd. Nr. 4, Gemarkung Tengern Flur 1, Flurstück 531, Gebäude- und
Freifläche, Siedlungsweg 5, 318 m2 groß,
versteigert werden.
Laut Gutachten sind beide Flurstücke bebaut mit einem freistehenden 2geschosigen Wohn- und Geschäftshaus mit Vollunterkellerug und ausgebautem Dachgeschoss, ursprüngliches Baujahr 1950, Umbau, Erweiterung und Aufstockung 1973 (überwiegend auf Flurstück 532). An dieses Gebäude ist ein 1geschosige Anbau mit Vollunterkellerung und nicht ausgebautem Dachgeschoss angebaut. Baujahr 1983 (überwiegend auf Flurstück 531). Die Grundstücksgrenze verläuft durch den Anbau. Als Wohnung genutzt wird die Wohnung im Dachgeschoss des zweistöckigen Gebäudes. Die anderen Geschosse werden als Büroflächen genutzt.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG auf 174 000 E für das Grundstück Flurstück 532, 116 000 E für das Grundstück Flurstück 531 sowie 290 000 E für das Gesamtausgebot beider Grundstücke festgesetzt.
Im Termin am 6. 4. 2005 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Dennoch sind in diesem neuen Termin die Wertgrenzen der §§ 85a, 74a ZVG zu berücksichtigen.
(Aufgrund der Enscheidung des BGB vom 24. 11. 2005 - V ZB 98/05)
Lübbecke, 6. 6. 2006
7 K 7/03
Amtsgericht

Artikel vom 08.07.2006