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Rechte der Kreditnehmerin gestärkt

Sparkasse Gütersloh soll auf Darlehnsteil und Zinseinkünfte verzichten

Von Stephan Rechlin
Gütersloh/Hamm (WB). Im Streit um den gekündigten Darlehnsvertrag der Gütersloher Sparkassenkundin Hedwig Reckendrees schlägt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Vergleich vor. Danach soll die Sparkasse auf gut 150 000 Euro der verbliebenen Darlehnssumme verzichten und ihrer Kundin deutlich bessere Konditionen einräumen.
Hedwig Reckendrees hat einen Vergleich mit der Sparkasse Gütersloh erstritten. Foto: Wolfgang Wotke
Die Sparkasse hatte Reckendrees im August 2001 ein vereinbartes Darlehen in Höhe von 1,25 Millionen Mark nicht voll ausgezahlt. Das Institut band die Auszahlung von 143 000 Mark an neue Bedingungen. Unter anderem sollte Reckendrees ihre kompletten Mieteinkünfte, die sie aus der beliehenen Gewerbeimmobilie bezog, an die Sparkasse abtreten.
Reckendrees weigerte sich. Die Sparkasse berechnete auch den nicht ausgezahlten Betrag mit Zins und Tilgung und kündigte den Darlehnsvertrag fristlos. Hedwig Reckendrees geriet in Existenznot und klagte. Das Bielefelder Landgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Sparkasse attestierte das Gericht treuwidriges Verhalten.
Gegen dieses Urteil legte die Sparkasse Berufung ein. In dem nun vom OLG vorgeschlagenen Vergleich wird die Darlehnssumme auf 500 000 Euro reduziert - die Sparkasse hatte etwa 650 000 Euro gefordert. Der vorgeschlagene Effektivzins (4,75 statt bisher 5,99 Prozent) würde die Sparkasse auf eine Laufzeit von zehn Jahren weitere 70 000 Euro kosten. Ferner soll die Sparkasse das Girokonto von Reckendrees ausgleichen. Im Gegenzug wird Reckendrees unter anderem aufgefordert, eine gegen Sparkassenvorstand Hans-Hermann Kirschner gestellte Strafanzeige zurückzuziehen. Bis zum 19. Juli soll die Entscheidung fallen.

Artikel vom 29.06.2006