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Sparkasse
soll weiter
Kredit geben

Gericht eröffnet Vergleich

Von Stephan Rechlin
Gütersloh/Hamm (WB). Im Streit um den gekündigten Darlehnsvertrag der Gütersloher Sparkassenkundin Hedwig Reckendrees schlägt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Vergleich vor. Danach soll die Sparkasse auf gut 150 000 Euro der verbliebenen Darlehnssumme verzichten und ihrer Kundin deutlich bessere Konditionen einräumen.
Hat einen Vergleich erstritten: Hedwig Reckendrees. Foto: Wolfgang Wotke

Die Sparkasse hatte Reckendrees im August 2001 ein vereinbartes Darlehen in Höhe von 1,25 Millionen Mark nicht voll ausgezahlt (das WESTFALEN-BLATT berichtete exklusiv). Das Institut band die Auszahlung der restlichen 143 000 Mark an neue Bedingungen. Unter anderem sollte Reckendrees ihre kompletten Mieteinkünfte, die sie aus der beliehenen Gewerbeimmobilie bezog, an die Sparkasse abtreten.
Reckendrees weigerte sich. Die Sparkasse berechnete auch den nicht ausgezahlten Betrag mit Zins und Tilgung und kündigte den Darlehnsvertrag fristlos. Das Girokonto der Kundin rutschte tief ins Minus, ihre Bankkarte wurde eingezogen. Hedwig Reckendrees geriet in Existenznot. Freunde liehen ihr das Geld, um sich gegen die Sparkasse wehren zu können. Das Bielefelder Landgericht gab der Gütersloherin Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Sparkasse attestierte das Gericht treuwidriges Verhalten.
Gegen dieses Urteil legte die Sparkasse Berufung ein. In dem nun vom OLG vorgeschlagenen Vergleich wird die Darlehnssumme auf 500 000 Euro reduziert - die Sparkasse hatte rund 650 000 Euro gefordert. Der vorgeschlagene Effektivzins (4,75 statt bisher 5,99 Prozent) würde die Sparkasse auf eine Laufzeit von zehn Jahren weitere 70 000 Euro kosten. Im Gegenzug wird Reckendrees unter anderem aufgefordert, eine gegen Sparkassenvorstand Hans-Hermann Kirschner gestellte Strafanzeige zurückzuziehen. Das defizitäre Girokonto wurde inzwischen ausgeglichen.
Laut Gerichtssprecherin Heike Marquardt muss sich Hedwig Reckendrees bis zum 19. Juli entscheiden, ob sie den Vergleich widerruft oder nicht. Falls sie den Vergleich ausschlagen sollte, würde das Gericht am 30. August eine Entscheidung treffen. Hedwig Reckendrees und ihr Anwalt Ernst-August Bach legten sich nicht fest. »Wir müssen den Vergleichsvorschlag erst einmal prüfen. Bis zum 19. Juli haben wir dazu ausreichend Gelegenheit«, teilte ihr Anwalt auf Anfrage mit.
In der Verhandlung ließ Dr. Dieter Overhoff, Vorsitzender Richter des Senats, durchblicken, dass er ebenso wie das Landgericht Bielefeld keinen Grund für die Kündigung des Darlehnsvertrages erkennen könne.

Artikel vom 29.06.2006