Rheda-Wiedenbrück (WB/peb). Das St.-Vinzenz-Hospital Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) will gegen den Bescheid der Bezirksregierung Detmold zur Krankenhausbedarfplanung klagen. Nach dem Bescheid darf die frühere evangelische Klinik als Filiale des Städtischen Klinikums Gütersloh weitergeführt werden. »Die Entscheidung der Bezirksregierung verstößt gegen das Krankenhausgesetz«, sagte Vinzenz-Geschäftsführer Dr. Georg Rüter.