24.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 13. 6. 2006 den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/Hi 1 gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Norden um eine Teilfläche der Flurstücke 622, 381, 223, 1023 und 228 Flur 1, Gemarkung Stieghorst erweitert. Weiterhin hat der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/Hi 1 für einen Teilbereich des Gebietes nördlich und südlich der Dirschauer Straße und östlich der Küstriner Straße - Stadtbezirk Stieghorst - mit der Begründung sowie einschließlich des Umweltberichtes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich der 3. Bebauungsplanänderung mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen und geänderten Darstellungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründung hervor.
Der Entwurf der 3. Bebauungsplanänderung mit Text, Begründungen und den unten aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB vom
3. Juli bis einschließlich 3. August 2006
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegt der Entwurf auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus. Gleichzeitig auch in der Nebenstelle Hillegossen: Öffnungszeiten von Montag - Mittwoch und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 14.00 bis 17.30 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäߧ 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: Keine
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt und im Bezirksamt Heepen sowie in der Nebenstelle Hillegossen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 21. 6. 2006
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 24.06.2006