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Zufrieden: Ministerin Ursula von der Leyen.

Staat zahlt bis zu 28 Monate
Elterngeld

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Berlin (dpa/Reuters). Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes beschlossen. Das neue Fördergeld soll von Beginn kommenden Jahres an gezahlt werden und kann bis auf 28 Monate gestreckt werden.

Die neue Familienförderung sieht eine Lohnersatzleistung für bis zu 14 Monate für Eltern vor, die nach der Geburt ihres Kindes vorübergehend aus dem Beruf aussteigen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens - maximal 1800 Euro pro Monat. Für Geringverdiener gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten zahlt der Staat pro Kind 300 Euro im Monat mehr.
Der Ersatz für das bisherige Erziehungsgeld soll den Bund nach dem Gesetzesentwurf des Familienministeriums im nächsten Jahr etwa 3,5 Milliarden Euro, 2008 dann etwa 4,4 und 2009 etwa 3,9 Milliarden Euro kosten.
Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten zwölf Monate. Die früher geplante Basis von drei Monaten wurde verlängert, um Missbrauch durch Kurzeinstellungen mit hohen Gehältern zu vermeiden.
Der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat wird auch Eltern gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Er wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie etwa dem Arbeitslosengeld II verrechnet.
Grundsätzlich wird das Elterngeld maximal 14 Monate gezahlt. Die Eltern sollen die Bezugsdauer aber auf 28 Monate ausweiten dürfen, wenn sie monatlich nur die Hälfte der Bezüge in Anspruch nehmen. Die Förderdauer von 14 Monaten kann von Eltern nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn sich beide Elternteile an der Kinderbetreuung beteiligen und auch der Vater dafür mindestens zwei Monate seine Berufstätigkeit einschränkt. Andernfalls wird das Elterngeld für zwölf Monate gezahlt.
Auch Alleinerziehende, die für die Kinderbetreuung im Beruf kürzer treten und nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben, haben Anspruch auf 14 Monate Förderdauer. Als Voraussetzung für den Anspruch auf das einkommensabhängige Elterngeld muss ein Elternteil die Erwerbstätigkeit zur Kinderbetreuung auf höchstens 30 Stunden pro Woche reduzieren. Erfüllen beide Elternteile die Voraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen welche Beträge in Anspruch nimmt.
Für Geringverdiener mit einem Monatseinkommen von weniger als 1000 Euro vor der Geburt des Kindes erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das Einkommen die 1000-Euro-Marke unterschreitet.
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, das Elterngeld verschaffe jungen Eltern einen »Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen«. Die meisten jungen Familien brauchten und wollten heutzutage dauerhaft zwei Einkommen, sagte von der Leyen.

Artikel vom 15.06.2006