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Landrat
Adenauer
in der Kritik

Beschwerde an Bezirksregierung

Von Stephan Rechlin
Kreis Gütersloh (WB). Mitglieder des Gütersloher Kreistages protestieren bei der Bezirksregierung Detmold gegen die Personalpolitik von Landrat Sven-Georg Adenauer. Der Bezirksregierung liegt eine Beschwerde gegen die Besetzung der Leitung des Fachbereiches Bauen und Umwelt mit Wirtschaftsförderer Albrecht Pförtner vor.
Landrat Sven-Georg Adenauer wird wegen seiner Personalpolitik angegriffen.

Die Bezirksregierung bestätigte auf Anfrage den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Danach werde eine rein fachliche Prüfung gefordert, ob eine Personalentscheidung der Hauptsatzung des Kreises entspricht und weiteren gesetzlichen Vorgaben genügt oder nicht. Um seinen Kandidaten durchzusetzen, hatte sich Adenauer im Mai der Rückendeckung der Bezirksregierung versichert. Nach der damals eingeholten Stellungnahme obliegt es der Entscheidung des Landrates, ob eine frei werdende Stelle durch Umsetzung im Hause besetzt werden soll oder eine Ausschreibung erfolgt. Weder dem Kreistag noch dem Kreisausschuss stehe das Recht zu, eine Ausschreibung zu beschließen. Nach geltender Rechtslage treffe »grundsätzlich« der Hauptverwaltungsbeamte die beamtenrechtlichen Entscheidungen, sofern nicht »vor Ort« eine andere Regelung in der jeweiligen Hauptsatzung vereinbart worden sei. Solange in der Hauptsatzung nichts Gegenteiliges festgelegt sei, bleibe es bei der Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer hat der Landrat die Hauptsatzung verletzt. Dieser Satzung zufolge behält sich der Kreistag die Zuständigkeit bei der Einstellung, Beförderung, Versetzung und Entlassung der Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 und der entsprechenden Besoldungsstufe bei tariflich Beschäftigten vor. Die Dezernentenstelle, um die es gehe, falle unter solch eine Besoldungsgruppe.
Johannes Sieweke, Sprecher der FWG-UWG-Fraktion im Kreistag, unterstützt die Beschwerdeführer: »Wir sind der Auffassung, dass der Landrat seine Pflichten verletzt, die er gegenüber dem Organ Kreistag wahrzunehmen hat. Vor allem darf er nicht rechtswidrig in die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Kreistages eingreifen.«
In ihrem Schreiben fordern die Beschwerdeführer über das Münsteraner Anwaltsbüro Schulte & Klarsfeld die Bezirksregierung auf, den Landrat auf die Rechtslage hinzuweisen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Behördenchef zu rechtmäßigem Verhalten zu veranlassen. »Da bereits in der Vergangenheit mehrere umstrittene Personalentscheidungen getroffen worden sind, ist aus der Sicht unserer Mandanten ein rasches Einschreiten erforderlich«, heißt es in dem Schreiben. Ferner zweifeln die Beschwerdeführer die Rechtsform der von Landrat Adenauer mitgeteilten Bestellung Pförtners an. Die vom Landrat gewählte privatrechtliche Vereinbarung gebe es nicht. Die Autoren setzen auf eine aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde.

Artikel vom 14.06.2006