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Tiere im Auto
richtig sichern
Damit die Versicherung zahlt
Auch wenn Tierfreude jetzt laut aufschreien: Tiere gelten im Auto gesetzlich als Ladung. Und die muss richtig gesichert sein. Behindern Hund oder Katze die Sicht des Fahrers oder verletzen bei einer Kollision herumschleudernde Tiere die menschlichen Insassen, kann das nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) als grobe Fahrlässigkeit gelten. Bei einem Unfall mit ungesicherten Tieren im Auto, für die es eben keine spezielle Sicherungspflicht gibt, entfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Zudem drohen zwischen 35 Euro und 50 Euro Bußgeld, wenn die »Ladung« nicht gesichert ist.
Für leichte Tiere reichen laut GDV Trennnetze zwischen Fahrgastraum und Tier. Für Hunde gibt es im Fachhandel spezielle Anschnallsysteme, die am Sicherheitsgurt oder am Gepäckhaken im Kofferraum befestigt werden können. Auch beim Gurten gilt: Das Tier gehört immer auf die Rückbank. Für den Transport von Hunden und Katzen eignen sich Transportkörbe und -boxen, die es in verschiedenen Größen beim Fachhändler gibt.

Artikel vom 24.06.2006