Münster (dpa). Private Anbieter von Sportwetten dürfen ihre Büros in NRW während der Fußball-WM geöffnet halten. Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster habe die Kommunen gebeten, die Anordnungen zur Schließung der Büros bis zu einer Entscheidung des Gerichts nicht zu vollstrecken, sagte gestern ein Sprecher des Gerichts . Bisher gibt es in NRW unterschiedliche Rechtssprechung zur Zulässigkeit der Wettbüros.