Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Bürgers gegen die neuen Rechtschreibregeln unter Hinweis auf fehlende Betroffenheit abgelehnt. Personen außerhalb von Schulen und Behörden seien nicht verpflichtet, die neuen Regeln zu verwenden, sondern »vielmehr frei, wie bisher zu schreiben«, heißt es in der Entscheidung. Az: 1 BvR 698/06